Kleiderregeln an der Sekundarschule Dielsdorf In der Schule soll eine Bekleidung getragen werden, die sich nicht störend auf den Unterricht auswirkt und die das sittliche Empfinden nicht verletzt. Im Zweifelsfall ist das Empfinden der Lehrpersonen entscheidend. Unangebracht sind:
Schülerinnen und Schüler, die sich nicht daran halten, werden ermahnt und müssen ab nächstem Halbtag in angepasster Kleidung erscheinen. Es wird ein Vermerk im Journal und im Infomentor gemacht. Ausnahmen bei den Kleiderregeln bewilligt die Schulleitung. Helmpflicht Auf Velofahrten besteht für die Schülerinnen, die Schüler und die Begleitpersonen Helmpflicht. Beschluss der Schulkonferenz vom 29.05.2018 (ersetzt alle bisherigen Reglemente) |
2018_08_01_Kleiderregeln.pdf (PDF, 134.79 kB) |