FAQ von A - Z
Zugehörige Objekte
Mit der stufenweisen Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes sind ab Schuljahr 2007/08 so genannte Jokertage vorgesehen. Im Umfang von 2 Jokertagen pro Schuljahr können Eltern ihre Kinder in eigener Kompetenz vom Schulunterricht dispensieren - siehe dazu auch das abrufbare Reglement "Jokertage / Absenzenregelung", welches ebenfalls das Vorgehen bei voraussehbaren, längeren Abwesenheiten (mehr als zwei Tage) regelt. Gegen ablehnende Entscheide der Schulleitung kann der Rekurs an die Schulpflege erhoben werden.
Elternpflichten (§ 57 VSG: Die Eltern und Dritte, denen eine Schülerin oder ein Schüler anvertraut ist, sind für die Erziehung sowie den regelmässigen Schulbesuch, die Erfüllung der Schulpflicht und der damit verbundenen Pflichten verantwortlich.
Wer vorsätzlich gegen die §§ 54,56, 57 und 57a dieses Gesetzes verstösst, kann auf Antrag der Schulpflege mit Busse bis zu Fr. 5000.- bestraft werden. Zuständig ist unabhängig von der Höhe der Busse das Statthalteramt.
Name | |||
---|---|---|---|
Joker_Abs_Regl.pdf | Download | 0 | Joker_Abs_Regl.pdf |
Der Aufnahmeunterricht findet in Kleingruppen während der regulären Klassenstunden im Schulzimmer der zuständigen Fachlehrperson statt.
Widersetzt sich ein Schüler/eine Schülerin diesen erneut, werden strengere Massnahmen ergriffen. Dem Schüler oder der Schülerin kann - je nach Art des Vergehens - ein schriftlicher Verweis d.h. die Mitteilung, dass beim nächsten Vergehen die Ausschulung ausgesprochen werden müsse.
Hat ein Schüler/eine Schülerin einmal ein solches Schreiben erhalten, gilt es unwiderruflich ernst, sich an Abmachungen zu halten. Passiert in einem solchen Fall erneut ein Verstoss, wird die angedrohte Ausschulung ausgesprochen. Eine solche wird also sicherlich nicht unüberlegt vorgenommen, sondern ist die Konsequenz von Missachtung gegen Regeln und Abmachungen. Eine Schülerin/ein Schüler erhält stets mehrere Chancen und hat es eigens in der Hand, ihr/sein Schicksal zu beeinflussen.
Die Schulpflege ist sich bewusst, dass dies schwerwiegende Entscheidungen sind. Sie kann jedoch auch nicht tolerieren, dass sich Schüler und Schülerinnen nach etlichen Ermahnungen, den Regelungen und Anweisungen widersetzen, leben wir doch schlussendlich alle in einer grossen Gemeinschaft, in welcher es nicht ohne „Verkehrsregeln“ geht.
Aufnahmebedingungen:
- erfüllte obligatorische Schulpflicht
- 15-17 Jahre alt
- Nachweis über die erfolglosen Bemühungen um eine Lehrstelle oder eine Bestätigung der Klassenlehrperson oder der Berufsberatung, dass aufgrund der ungeklärten Berufswahl eine Lehrstellensuche noch zu früh ist.
- Bestätigung über die Bildungsfähigkeit und Lern- und Leistungsbereitschaft
- Bestätigung, dass die Anschlussprobleme möglicherweise auf mangelnden Sprachkenntnissen beruhen.
Schulkosten:
Der Elternbeitrag ist für den ganzen Kanton einheitlich auf Fr. 2'500.00 pro Schuljahr festgelegt worden. Die restlichen Kosten teilen sich der Kanton und die Gemeinden.
Weitere Informationen unter: http://www.bws-buelach.ch/
Name | |||
---|---|---|---|
Ablauf-Onlineanmeldung-Bulach-2122_BVJ.pdf | Download | 0 | Ablauf-Onlineanmeldung-Bulach-2122_BVJ.pdf |
Ablauf-Onlineanmeldung-Bulach-2122_Vorkurs.pdf | Download | 1 | Ablauf-Onlineanmeldung-Bulach-2122_Vorkurs.pdf |
Broschüre des Volksschulamts über das Fördern, Notengeben und Zuteilen
Name | |||
---|---|---|---|
Beurteilung_und_Schullaufbahnentscheide.pdf | Download | 0 | Beurteilung_und_Schullaufbahnentscheide.pdf |
Der Elternnotruf bietet ein 24 Stunden Hilfe- und Beratungsangebot für Familien, Eltern und Bezugspersonen an. |
Bei Erziehungsfragen, Überforderung, Fragen rund um elterliche Präsenz, Gefährdung und Misshandlung von Kindern und bei vielen weiteren Themen stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater des Elternnotrufs rund um die Uhr zur Seite. Vertraulich, anonym und kostenlos. Die Schulen werden gebeten, Eltern im Bedarfsfall auf solche Angebote aufmerksam zu machen. |
Bei der Zuteilung zur Abteilung A oder B sowie der Anforderungsstufe - oder bei einem allfälligen späteren Wechsel innerhalb der Sekundarschule - gilt der pädagogische Leitsatz „Wo wird das betreffende Kind am besten gefördert?“. Die Zuteilung erfolgt nicht ausschliesslich auf Grund von Notendurchschnitten.
Name | |||
---|---|---|---|
Gesetzliche_Rechte_der_Eltern.pdf | Download | 0 | Gesetzliche_Rechte_der_Eltern.pdf |
Gymnasien, Berufsmittelschulen und Fachmittelschulen
Die Bildungsdirektion hat am 28. Februar 2012 Empfehlungen zur Durchführung von Prüfungsvorbereitungskursen erlassen, die zu einem späteren Zeitpunkt eine gesetzliche Verankerung vorgesehen hätten. Der Zürcher Kantonsrat hat am 25. Februar 2013 den Vorbereitungskursen eine Abfuhr erteilt, da er der Meinung ist, dass die Prüfungsvorbereitung Teil des Unterrichts sein müsse. Um die Chancengleichheit für die Schülerinnen und Schüler bei den Aufnahmeprüfungen zu unterstützen, hat sich die Sekundarschule Dielsdorf entschieden, auch in diesem Schuljahr Prüfungsvorbereitungskurse für das Gymnasium, die Berufsmittelschule (BMS) sowie die Fachmittelschule (FMS) im Rahmen von je zwei Wochenlektionen anzubieten.
Vorbereitung für die Gymnasialprüfung (2. und 3. Sek)
Der Kurs dauert zwei Stunden pro Woche (13.15 – 15.15 Uhr) und wird ausserhalb des obligatorischen Unterrichts angeboten. Er beginnt am Mittwoch nach den Herbstferien und dauert bis am Mittwoch vor den Sportferien.
Vorbereitung für Berufsmittelschule sowie Fachmittelschule (3. Sek)
Der Kurs dauert zwei Stunden pro Woche (15.30 – 17.30 Uhr) und wird ausserhalb des obligatorischen Unterrichts angeboten. Er beginnt am Mittwoch nach den Herbstferien und dauert bis am
Mittwoch vor den Sportferien.
Voraussetzungen
Für interessierte A- und B-Schülerinnen und Schüler gelten folgende Voraussetzungen für die Teilnahme am Kurs:
- Ein Notendurchschnitt von mind. 5 im letzten Zeugnis (Mathematik mit Arithmetik, Algebra und Geometrie, Deutsch, Französisch und für BMS/FMS-Prüfung Englisch)
- Die Empfehlung der verantwortlichen Lehrperson (erfolgt in Absprache mit dem Jahrgangsteam und der Schulleitung)
- Genügend gute Leistungen in der Standortbestimmung, welche am ersten Kursnachmittag durchgeführt wird. Die Leistung muss so sein, dass es realistisch ist, nach dem Kurs und den individuellen Lerneinheiten zuhause die angestrebte Prüfung zu bestehen.
Kursziele
- Die Aneignung von Prüfungswissen in Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch, insbesondere durch das Lösen von Prüfungsaufgaben der früheren Jahre
- Die Anwendung von geeigneten Lerntechniken
- Der Abbau von individuellen Wissensdefiziten
à Selbstverständlich muss zusätzlich noch zuhause gelernt und geübt werden.
Kursleitung
Der Kurs wird erteilt von:
Christian Baertschi, Niederhasli (christian-baertschi@bluewin.ch; 079 603 94 49).
Elternbeiträge
Ausser dem notwendigen Lehrmittel (CHF 40.00) werden keine Elternbeiträge erhoben.
Die Ausschreibung erfolgt kurz vor den Herbstferien.
Vorgehen: Jeweils in der ersten Lektion am Morgen sammelt die Lehrperson die Handys der betreffenden Klasse/Gruppe ein. Die Handys, angeschrieben/bezeichnet vom Besitzer/der Besitzerin, werden in eine eigens dafür vorgesehene Box gelegt und bleiben den ganzen Morgen unter Verschluss. Am Ende des Morgens können die Schülerinnen und Schüler ihre Geräte wieder in Empfang nehmen. Dieselbe Regelung gilt für die Nachmittagslektionen.
Name | |||
---|---|---|---|
Haus-_und_Platzordnung_2013_03_11.pdf | Download | 0 | Haus-_und_Platzordnung_2013_03_11.pdf |
Kontakt
Klassenlehrperson/MentorInName | |||
---|---|---|---|
JokertageAbsenzenReglement_20171002.pdf | Download | 0 | JokertageAbsenzenReglement_20171002.pdf |
„Wir unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen Entwicklung. Schülerinnen und Schüler lernen, Verantwortung für das eigene Leben und das anderer zu übernehmen.“
(aus unserem Leitbild)
Mit dieser Überzeugung haben wir uns für da Schulmodell Lernlandschaften entschieden.
Unser Ziel ist es, unsere Schülerinnen und Schüler in der Sekundarschulzeit „Fit fürs Leben“ zu machen. Sie sollen gut vorbereitet in eine Berufslehre oder eine weiterführende Schule eintreten. Die Berufswelt erwartet einerseits Schülerinnen und Schüler mit guten Noten, andererseits aber auch motivierte, selbständige Jugendliche, welche team- und konfliktfähig sind, um der künftigen Herausforderung der Berufsausbildung oder weiterführenden Schule gewachsen zu sein. Dies bedeutet für uns, dass die Schülerinnen und Schüler ein solides Fachwissen erwerben müssen. Ebenso wichtig sind aber die Förderung der Selbst- und der Sozialkompetenz. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, selbständig kleinere oder grössere Aufträge auszuführen, selber Ideen zu entwickeln und Projekte zu bearbeiten, sie sollen auch in der Lage sein, in einer Gruppenarbeit Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.
Die wichtigsten Elemente werden im angehängten Flyer beschrieben.
Name | |||
---|---|---|---|
2018_Lela_Flyer.pdf | Download | 0 | 2018_Lela_Flyer.pdf |
Kontakt
Klassenlehrperson/MentorInDer Besuch des Mittagstischs ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich und die Teilnahme ist für den entsprechenden Zeitraum auch verpflichtend
Anmeldeformulare: erhältlich bei der Mentorin/beim Mentor, bei der Schulverwaltung oder online abrufbar.
Name | |||
---|---|---|---|
Anmeldung_Mittagstisch_2020.pdf | Download | 0 | Anmeldung_Mittagstisch_2020.pdf |
Die Schulgemeinden und der Kanton Zürich beteiligen sich mit 50% an den Kosten. Der Instrumentalunterricht wird für Kinder und Jugendliche subventioniert bis zum Ende desjenigen Semesters, in dem das 20. Altersjahr erreicht wird.
Anfragen und Anmeldungen über:www.mszu.ch
Das Organisationsstatut regelt im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung und Gemeindeordnung die Kompetenzzuweisung und die Organisation der Schule innerhalb der Gemeinde.
Die Gemeinde organisiert sich im Rahmen des Organisationsstatuts selbst
Vom Verbot ausgenommen sind die Angestellten der Schule sowie die Mitglieder der Schulpflege auf den besonders gekennzeichneten Parkplätzen.
2. März 2005: bewilligt durch das Gemeindeammannamt 8157 Dielsdorf
Name | |||
---|---|---|---|
06-BR_2003_05_DispositivA_Pruefungsanforderungen_ZAP2.pdf | Download | 0 | 06-BR_2003_05_DispositivA_Pruefungsanforderungen_ZAP2.pdf |
mit Anhang: Prüfungsbereiche Französisch und Englisch (Zentrale Aufnahmeprüfung 3, Zentrale AUfnahmeprüfung für die Informatikmittelschule (BM, FMS)
Name | |||
---|---|---|---|
Pruefungsanforderungen_ZAP3_2020_2021.pdf | Download | 0 | Pruefungsanforderungen_ZAP3_2020_2021.pdf |
Name | |||
---|---|---|---|
Reglement_Rauchen_in_den_Schulanlagen_der_Sekundarschule.pdf | Download | 0 | Reglement_Rauchen_in_den_Schulanlagen_der_Sekundarschule.pdf |
Name | |||
---|---|---|---|
Reglement_Videouberwachung_2016_09_14_.pdf | Download | 0 | Reglement_Videouberwachung_2016_09_14_.pdf |
Name | |||
---|---|---|---|
Reglement_Schulanlage_2018_10_02.pdf | Download | 0 | Reglement_Schulanlage_2018_10_02.pdf |
- 1. Sek.: 2 Wochenlektionen
- 2. Sek.: 1 Wochenlektion
Leitendes Ziel des Fachs ist eine Kompetenz im Umgang mit religiösen Fragen und Traditionen. Die Schülerinnen und Schüler lernen Inhalte, Geschichten und Bräuche des Christentums kennen, welche die Kultur und Gesellschaft im Kanton Zürich geprägt haben und prägen. Zudem erwerben sie elementare Kenntnisse der grossen Religionen, die für das Verständnis der heutigen Welt relevant sind.
Gegen Ende der 2. und während der 3. Klasse können Schülerinnen und Schüler Schnupperlehren auch während der Schulzeit absolvieren. Die Daten sind frühzeitig (min. 2 Woche vorher) mit der Mentorin/dem Mentor abzusprechen.
Für das Vor- und Nachholen des verpassten Schulstoffes sind die Lernenden selber verantwortlich.
Kontakt
MentorIn/MentorDetails zum obligatorischen Gesundheitsuntersuch durch unseren Schularzt, Doktor Wespi, finden Sie in den angehängten Unterlagen des Volksschulamtes.
Aus schulorganisatorischen Gründen findet der obligatorische Untersuch gegen Ende des 1. Schuljahres statt.
Name | |||
---|---|---|---|
vsa_elterninfo_gesundheitsvorsorge.pdf | Download | 0 | vsa_elterninfo_gesundheitsvorsorge.pdf |
Eltern können jedoch auch während des Schuljahres - nach vorheriger Absprache mit der Klassenlehrperson - ihr Kind während des Schulunterrichts besuchen.
Name | |||
---|---|---|---|
Schulprogramm_2019_def.pdf | Download | 0 | Schulprogramm_2019_def.pdf |
Eltern können und sollen vom Angebot der Schulsozialarbeit Gebrauch machen. Der Schulsozialarbeiter kann ihnen bei Fragen zu Erziehung, Schulmüdigkeit, Verweigerung, Suchtproblematik etc. zur Seite stehen, und die Eltern bei ihrer Arbeit mit ihren Kindern unterstützen.
Lehrkräfte können den Schulsozialarbeiter zu fachspezifischem Unterricht (z.B. zum Thema Drogen und Suchtprävention) oder auch bei Vorfällen in der Klasse (z.B. Gewalt, Rassismus) beiziehen.
Der Schulsozialarbeiter hat Schweigepflicht und gibt nur in Absprache mit den Betroffenen Informationen an Dritte weiter. Ausgenommen davon sind Fälle von Fremd- und Eigengefährdung.
- Mitte der 2. Sek stellt der standardisierte Leistungstest "Stellwerk 8" den Lernstand der Schülerinnen und Schüler in einem Individuellen, schultypenunabhängigen Leistungsprofil verlässlich dar.
- "Stellwerk 8" ist ein computergestütztes adaptives Testsystem, das zu einer Standortbestimmung in den Fachbereichen Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, Natur und Technik führt.
- Stellwerk versteht sich als ein förderorientiertes Testsystem, das den Schülerinnen und Schülern in einem Leistungsprofil aufzeigt, wo Stärken und Schwäschen liegen. Das Leistungsprofil und ein Analyseraster helfen, die richtigen Massnahmen für eine Wirkungsvolle Förderung zu treffen.
- Anlässlich eines Standortgesprächs werden gemeinsam mit den Eltern, Schülerinnen und Schülern verbindliche Ziele und Schwerpunkte vereinbart.
- Individuelle Lernangebote unterstützen die Schülerinnen und Schüler in der 3. Sek., damit alle entsprechend ihrem Leistungspotential optimal lernen und gefördert werden - Aufarbeiten von Lücken, Ausbau der Stärken.
- Stärkung der Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenzen mit Projektunterricht und Abschlussarbeit in der 3. Sek.
- Gezielt gefördert werden auch leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, die den Übertritt in das Kurzgymnasium oder die Berufsmittelschule planen.
- Besonderen Wert wird in der 3. Sek auch darauf gelegt, dass die Schülerinnen und Schüler lernen, Eigenverantwortung für die Fortkommen im Beruf und im Leben zu übernehmen.
Name | |||
---|---|---|---|
Infoflyer_Das_bringt_die_neue_3Sek.pdf | Download | 0 | Infoflyer_Das_bringt_die_neue_3Sek.pdf |
Mit dem obligatorischen Krankenversicherungsgesetz vom 01.01.1996 ist die ganze Bevölkerung über die persönlichen Krankenkassen auch gegen Unfall versichert, weshalb die Schule KEINE Unfallversicherung für ihre Schülerinnen und Schüler hat. Unfälle müssen durch die Eltern der persönlichen Krankenversicherung ihrer Kinder melden. Anfallende Kosten aus dem Selbstbehalt oder duch einen Krankentransport sind durch die Eltern zu tragen.
Ein Wechsel kann in der 1. Klasse auf Ende November, Mitte April und Anfang Schuljahr, in den übrigen Klassen auf Ende Januar und Anfang Schuljahr erfolgen.
Für einen Wechsel gelten die Verfahren gemäss VSV § 33 Abs. 2 und 3 sowie § 34 Abs. 2 und 3 sinngemäss.
Ein Wechsel in eine andere Anforderungsstufe wird von der Lehrperson, welche die bisherige Anforderungsstufe unterrichtet, den Eltern und der Schulleitung beschlossen. Der Entscheid kann auf dem Korrespondenzweg erfolgen.
Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege.
Fachpersonen für Eltern,
Familien und Bezugspersonen
Jugendliche suchen ihren Weg. Sie schüren dabei Konflikte und gehen Risiken ein. Gamen, Chillen Hängen, Verweigerung, ständig im Ausgang. Leidet darunter die Schule oder ist die Lehrstelle gefährdet? Hat Ihr Sohn Schwierigkeiten nach dem Lehrabschluss ins Berufsleben einzusteigen? Rückzug wechselt mit Aggression. Bedroht Ihre Tochter oder Ihr Sohn Sie? Fühlen Sie sich tyrannisiert? Das kann aus dem Ruder laufen. Wie möchten Sie reagieren? Elternnotruf.ch berät Sie auch gerne, wenn Ihr Kind schon über 18 Jahre alt ist.
(Auszug aus der Homepage elternotruf.ch
Schullaufbahnentscheide sind Promotions- und Übertrittsentscheide.
Bei der Gesamtbeurteilung für solche Entscheide werden neben den kognitiven Fähigkeiten sowie dem Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten auch die persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.
Die Gesamtbeurteilung beruht auf Beobachtungen und Lernkontrollen. In die Beurteilungen einer Schülerin/eines Schülers werden alle involvierten Lehrpersonen einbezogen.
*§32 VSG
Über die Promotion in die nächste Klasse, den Übertritt in die nächste Stufe und über den Wechsel innerhalb der Sekundarstufe entscheiden die betroffenen Lehrpersonen, die Schulleitung und die Eltern gemeinsam. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege, bei Übertritten in die Sekundarschule die für die Sekundarschule zuständige Schulpflege.
§ 34 VSV Zeitpunkt und Verfahren:
Schullaufbahnentscheide ergehen in der Regel mit Wirkung auf den Schuljahresanfang.
Die Entscheide werden bis Ende April getroffen. Können sich die Beteiligten nicht einigen, überweist die Schulleitung die Akten bis spätestens Ende April der Schulpflege zur Entscheidung.
Die Schulpflege hört die Beteiligten an. Sie kann Fachpersonen beiziehen und weitere Abklärungen vornehmen oder anordnen. Prüfungen sind nicht zulässig.
§ 39 des VSV Übertritt an die Sekundarstufe:
Entscheide betreffend Übertritt an die Sekundarstufe werden anlässlich eines Gesprächs vorbereitet, an dem wenigstens die Klassenlehrperson und ein Elternteil teilnehmen.
Sind sich die Klassenlehrperson und die Eltern nicht einig, findet ein weiteres Gespräch statt, an dem die Schulleitung und eine Lehrperson der Sekundarschule teilnehmen.
Die Erziehungsberechtigten sind für die regelmässige und gründliche Reinigung der Zähne ihrer Kinder besorgt.
Die Sekundarschule Dielsdorf stellt den Erziehungsberechtigten anfangs Schuljahr einen Gutschein für den jährlichen Untersuch aus. Über die ganze Sekundarschulzeit hat jedes Kind Anrecht auf 1 x 2 Bissflügel-Röntgenbilder. Diese Kosten (Fr. 38.40) sowie den jährlichen Untersuch übernimmt die Schule. Die Gutscheinpauschale ist für das aufgedruckte Schuljahr gültig und verfällt jeweils per 15. August (Ende Schuljahr) Der Zahnarzt ist frei wählbar.
Name | |||
---|---|---|---|
2020_21_Elternbrief_Zahnarztgutschein.pdf | Download | 0 | 2020_21_Elternbrief_Zahnarztgutschein.pdf |