Schulleitung
Grundsatz (§ 44 Volksschulgesetz) Die Schulleitung hat sowohl eine leitende als auch beratende und vermittelnde Funktion. Sie ist für ein gutes Arbeitsklima und gute Arbeitsbedingungen besorgt und verantwortlich für die reibungslose Kommunikation innerhalb der Sekundarschule. Sie ist Ansprechstelle bei Konflikten.
Der Schulleitung obliegen im Rahmen des übergeordneten Rechts und des Budgets die administrative und personelle Führung und unter Mitwirkung der Schulkonferenz die pädagogische Führung und die Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Schule.
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