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Absenzen und DispensationenNach oben

Die für die Erfüllung der Schulpflicht Verantwortlichen haben für den regelmässigen Schulbesuch der Kinder zu sorgen. Sie haben die entsprechende Lehrkraft über jede Absenz - obligatorischer und fakultativer Unterricht - zu informieren.

Mit der stufenweisen Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes sind ab Schuljahr 2007/08 so genannte Jokertage vorgesehen. Im Umfang von 2 Jokertagen pro Schuljahr können Eltern ihre Kinder in eigener Kompetenz vom Schulunterricht dispensieren - siehe dazu auch das abrufbare Reglement "Jokertage / Absenzenregelung", welches ebenfalls das Vorgehen bei voraussehbaren, längeren Abwesenheiten (mehr als zwei Tage) regelt. Gegen ablehnende Entscheide der Schulpflege kann der Rekurs an den Bezirksrat erhoben werden.

Elternpflichten (§ 57 VSG: Die Eltern und Dritte, denen eine Schülerin oder ein Schüler anvertraut ist, sind für die Erziehung sowie den regelmässigen Schulbesuch, die Erfüllung der Schulpflicht und der damit verbundenen Pflichten verantwortlich.
Wer vorsätzlich gegen die §§ 56, 57 und 58 dieses Gesetzes verstösst, kann auf Antrag der Schulpflege mit Busse bis zu Fr. 5000.- bestraft werden. Zuständig ist unabhängig von der Höhe der Busse das Statthalteramt.

Dokument: JokertageAbsenzenregelung.doc (27.6 kB)

Abteilungswechsel innerhalb der SekundarschuleNach oben

Ein Abteilungswechsel (in der 1. Klasse auf Ende November, Mitte April und Anfang Schuljahr, in den übrigen Klassen auf Ende Januar und Anfang Schuljahr) entweder in die Abteilung mit höheren oder auch in die mit weniger anspruchsvollen Anforderungen ist dann sinnvoll, wenn aus der Gesamtbeurteilung hervorgeht, dass eine Schülerin, ein Schüler in dieser besser gefördert werden kann.

AtelierunterrichtNach oben

Der Atelierunterricht wird durch eine Lehrperson beaufsichtigt und ist Teil des regulären Stundenplans. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten individuell und ihrem Tempo entsprechend an den ihnen von ihrer Klassenlehrperson erteilten Aufgaben oder Wochenplänen. Die Schülerinnen und Schüler werden durch diese Unterrichtsform in selbständigem Planen und Lernen gefördert.

AufgabenatelierNach oben

Seit dem Schuljahr 2009/2010 bietet die Sekundarschule ihren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, im betreuten Aufgaben-Atelier von 12:00 bis 13:30 Uhr die Hausaufgaben zu erledigen und sich vorher individuell zu verpflegen. Die Schülerinnen oder Schüler bringen ihr Mittagessen selbst mit. Hierzu steht ihnen ein Mehrzweckraum mit kleiner Küche/Mikrowelle zur Verfügung. Eine seinerzeitige Bedürfnisabklärung hat dies so ergeben. Sollten mehr als 10 Schülerinnen oder Schüler an einem oder mehreren Tagen regelmässigen Gebrauch von einem Mahlzeitendienst machen wollen, wird die Schule dies selbstverständlich zu den entsprechenden Selbstkosten veranlassen.
Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiter die Möglichkeit, sich zuerst zu Hause zu verpflegen und erst ab 12:45 bis 13:30 Uhr vom Aufgaben-Atelier Gebrauch zu machen.
Unter Umständen können die Schülerinnen oder Schüler auch von ihren Lehrkräften zum Besuch des Aufgaben-Ateliers aufgefordert werden, dies jedoch in Absprache mit den Eltern. Der Besuch des Aufgaben-Ateliers ist kostenlos. Eine Anmeldung ist jedoch erforderlich und die Teilnahme ist für den entsprechenden Zeitraum auch verpflichtend.

Anmeldeformulare: erhältlich beim KlassenlehrerIn, bei der Schulverwaltung oder online abrufbar

Kontakt: Gabriele Steffen

Aufnahmeunterricht (DaZ Deutsch als Zweitsprache)Nach oben

Schülerinnen und Schüler, welche keine oder mangelhafte Deutschkenntnisse haben, besuchen den Aufnahmeunterricht (DaZ). Dies sind vor allem Schülerinnen und Schüler, welche aus einem fremdsprachigen Land oder einem anderssprachigen Teil der Schweiz neu zugezogen sind. Sie sollen in möglichst kurzer Zeit über ein Grundwissen der deutschen Sprache verfügen, das sie befähigt, am Unterricht in der Regelklasse teilzunehmen und mit den Kameraden kommunizieren zu können.
Der Aufnahmeunterricht findet in Kleingruppen während der regulären Klassenstunden im Schulzimmer der zuständigen Fachlehrperson statt.

Kontakt: Reto Meloni

AusschulungNach oben

Bis es zu einer Ausschulung kommt, muss einiges vorgefallen sein, z.B. schwerwiegende disziplinarische Verstösse, schulische Verweigerungen, Missachtung der Hausordnung sowie der Regelungen für Schul- und Klassenlager. Bei einem ersten Vorkommnis wird zuerst das Gespräch mit dem betreffenden Schüler/Schülerin gesucht. Im Wiederholungsfalle oder bei bedeutenden Verstössen werden Gespräche zwischen Eltern, Schüler/Schülerin, Lehrperson und Schulpflege vereinbart. Die Zuwiderhandlungen werden thematisiert und die Verhaltensregeln klar festgelegt.

Widersetzt sich ein Schüler/eine Schülerin diesen erneut, werden strengere Massnahmen ergriffen. Dem Schüler oder der Schülerin kann - je nach Art des Vergehens - ein schriftlicher Verweis d.h. die Mitteilung, dass beim nächsten Vergehen die Ausschulung ausgesprochen werden müsse.

Hat ein Schüler/eine Schülerin einmal ein solches Schreiben erhalten, gilt es unwiderruflich ernst, sich an Abmachungen zu halten. Passiert in einem solchen Fall erneut ein Verstoss, wird die angedrohte Ausschulung ausgesprochen. Eine solche wird also sicherlich nicht unüberlegt vorgenommen, sondern ist die Konsequenz von Missachtung gegen Regeln und Abmachungen. Eine Schülerin/ein Schüler erhält stets mehrere Chancen und hat es eigens in der Hand, ihr/sein Schicksal zu beeinflussen.

Die Schulpflege ist sich bewusst, dass dies schwerwiegende Entscheidungen sind. Sie kann jedoch auch nicht tolerieren, dass sich Schüler und Schülerinnen nach etlichen Ermahnungen, den Regelungen und Anweisungen widersetzen, leben wir doch schlussendlich alle in einer grossen Gemeinschaft, in welcher es nicht ohne „Verkehrsregeln“ geht.

Berufsvorbereitsungsjahr BVJ (früher 10. Schuljahr)Nach oben

Das Berufsvorbereitungsjahr ist ein einjähriges Brückenangebot zwischen der obligatorischen Schulzeit und dem Einstieg in die Berufswelt. Berufsvorbereitungsjahre sind primär für jene gedacht, die den direkten Übertritt in eine Berufslehre noch nicht schaffen.
Aufnahmebedingungen:

  • erfüllte obligatorische Schulpflicht
  • 15-17 Jahre alt
  • Nachweis über die erfolglosen Bemühungen um eine Lehrstelle oder eine Bestätigung der Klassenlehrperson oder der Berufsberatung, dass aufgrund der ungeklärten Berufswahl eine Lehrstellensuche noch zu früh ist.
  • Bestätigung über die Bildungsfähigkeit und Lern- und Leistungsbereitschaft
  • Bestätigung, dass die Anschlussprobleme möglicherweise auf mangelnden Sprachkenntnissen beruhen.

Schulkosten:
Der Elternbeitrag ist für den ganzen Kanton einheitlich auf Fr. 2'500.00 pro Schuljahr festgelegt worden. Die restlichen Kosten teilen sich der Kanton und die Gemeinden.


Weitere Informationen unter: http://www.bws-buelach.ch/

Ferienplan und schulfreie TageNach oben

Der Ferienplan der Sekundarschule Dielsdorf wird in Absprache mit den Primarschulpflegen von Dielsdorf, Regensberg und Steinmaur erarbeitet und genehmigt. Er ist für alle drei Gemeinden verbindlich und wird jeweils in den Gemeindeblättern veröffentlicht. Der Ferienplan lässt sich von unserer Homepage herunterladen unter: www.schulen-web.ch/schulen/oberstufenschuledielsdorf/preview/de/ferienplan

Schulkapitel sind gesetzlich vorgeschriebene Konferenzen der Lehrkräfte. Sie werden in der Regel zwei Mal jährlich an einem Nachmittag abgehalten. Diese Nachmittage sind für die Schüler schulfrei.

GesamtbeurteilungNach oben

In der Gesamtbeurteilung werden nicht nur die messbaren Fertigkeiten (Noten) der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Wichtig sind auch Leistungsstand und Potenzial, Belastbarkeit, Einsatz und Ausdauer, Sozialverhalten, Lerntempo, Selbständigkeit, Abstraktionsvermögen, Lerninteresse, Kreativität, Entwicklungsverlauf, bisherige Massnahmen bei Schwierigkeiten, Mehrsprachigkeit, besondere Neigungen und Begabungen und der persönliche Entwicklungsstand der jungen Menschen.
Bei der Zuteilung zur Abteilung A oder B sowie der Anforderungsstufe - oder bei einem allfälligen späteren Wechsel innerhalb der Sekundarschule - gilt der pädagogische Leitsatz „Wo wird das betreffende Kind am besten gefördert?“. Die Zuteilung erfolgt nicht ausschliesslich auf Grund von Notendurchschnitten.

Gesetzliche Rechte der ElternNach oben

Dokument: Gesetzliche_Rechte_der_Eltern.pdf (101.2 kB)

Haus- und PlatzordnungNach oben

Dokument: Haus-_und_Platzordnung_2009_def.pdf (154.8 kB)

Hausaufgaben "8 to 5"Nach oben

Jeweils ab 15:30 Uhr bis 17 Uhr können die Schülerinnen und Schüler (SuS) am Montag und am Donnerstag unter Aufsicht einer Lehrperson ihre Hausaufgaben erledigen. Das Angebot ist kostenlos.

  • Die SuS müssen sich nicht für das 8to5 anmelden.
  • Die SuS erscheinen pünktlich um 15:30 Uhr oder um 16:20 Uhr.
  • Im Aufgaben- und Kontaktheft stehen die Aufgaben, die ein Schüler oder eine Schülerin erledigen muss.
  • Die SuS arbeiten ruhig.
  • Wer seine Aufgaben gemacht hat, zeigt sie zusammen mit dem Aufgaben- und Kontaktheft der LP. Diese visiert es mit Datum und Uhrzeit und entlässt die Schülerin/den Schüler.
  • SuS, die stören, werden ohne weitere Konsequenzen weggewiesen, aber im Kontaktheft und auf der Präsenzliste notiert.

Dokument: 8to5_Konzept_22.09.11.pdf (196.6 kB)

Integrative Förderung (IF)Nach oben

Auch an der Sekundarschule gibt es IF-Unterricht. Während der ersten zwei Wochen an der Sekundarschule besuchen alle IF-Schülerinnen und –Schüler den Regelunterricht und werden auf eventuelle Fördermassnahmen beobachtet. Im Fachteam (Schulischer Heilpädagoge, Schulleiter, Lehrperson, Schulsozialarbeiter) werden die einzelnen Fördermassnahmen diskutiert und Zielvereinbarungen für den Schüler/die Schülerin festgelegt. Für Förderschüler- und Schülerinnen liegt die Verantwortung beim Schulischen Heilpädagogen. Aufgrund der Standortgespräche werden die Ziele sowohl mit dem Schüler/der Schülerin als auch im Fachteam besprochen und bei Bedarf angepasst.

Kontakt: Paul Fischer

Jokertag / AbsenzenregelungNach oben

Im neuen Volksschulgesetz sind so genannte Jokertage - schulfreie Tage - vorgesehen. Diese bieten den Eltern die Möglichkeit, ausserhalb der üblichen Absenzenregelung, schulfreie Tage zu beziehen. Diese Einrichtung soll die Rechte der Eltern erweitern, deren Verantwortung für den Schulbesuch stärken und die Dispensationspraxis für alle Beteiligten vereinfachen. Es gelten die Bedingungen des abrufbaren Reglement.

Dokument: JokertageAbsenzenregelung.pdf (63.4 kB)

MusikschuleNach oben

Die Musikschule Dielsdorf organisiert den Musikunterricht in den Schulgemeinden von Dielsdorf, Bachs, Neerach, Niederhasli, Schöfflisdorf-Oberweningen, Stadel und Steinmaur.
Die Schulgemeinden und der Kanton Zürich beteiligen sich mit 50% an den Kosten. Der Instrumentalunterricht wird für Kinder und Jugendliche subventioniert bis zum Ende desjenigen Semesters, in dem das 20. Altersjahr erreicht wird.
Anfragen und Anmeldungen über:www.musikschuledielsdorf.ch

Nutzung von Schulräumen durch DritteNach oben

Die Schulanlagen dienen in erster Linie dem Schulunterricht. Sie können Vereinen und anderen Organisationen ausserhalb der Unterrichtszeit zur Benutzung frei gegeben werden.
Schriftliche Gesuche sind an die Schulverwaltung zu richten.

Kontakt: Iris Rohrer

Dokument: Reglement_fr_die_Benutzung_der_Sekundarschulanlage_2010_inkl._Raucherreglement.pdf (63.9 kB)

Parkverbot auf der SchulhausanlageNach oben

Unberechtigten wird unter Androhung von Polizeibusse bis zu Fr. 200.00 im Widerhandlungsfalle das Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art auf dem gesamten Areal der Schulanlage Früebli Kat.Nr. 790, an der Früeblistrasse 4, 8, 10 in 8157 Dielsdorf von Montag bis Freitag jeweils 7.00 - 18.00 Uhr untersagt.
Vom Verbot ausgenommen sind die Angestellten der Schule sowie die Mitglieder der Schulpflege auf den besonders gekennzeichneten Parkplätzen.
2. März 2005: bewilligt durch das Gemeindeammannamt 8157 Dielsdorf

Reglement Rauchen in öffentlichen GebäudenNach oben

Dokument: Reglement_Rauchen_in_den_Schulanlagen_der_Sekundarschule.pdf (55.4 kB)

Religion und KulturNach oben

Das neue obligatorische Schulfach Religion und Kultur löst die Biblische Geschichte auf der Primarstufe und den Konfessionell-kooperativen Religionsunterricht (KOKORU) auf der Sekundarstufe ab.
Leitendes Ziel des Fachs ist eine Kompetenz im Umgang mit religiösen Fragen und Traditionen. Die Schülerinnen und Schüler lernen Inhalte, Geschichten und Bräuche des Christentums kennen, welche die Kultur und Gesellschaft im Kanton Zürich geprägt haben und prägen. Zudem erwerben sie elementare Kenntnisse der grossen Religionen, die für das Verständnis der heutigen Welt relevant sind.
Die jahrgangsweise Einführung hätte ab Schuljahr 2011/12 erfolgen müssen. Da in der Sekundarschule nicht genügend Lehrkräfte über die nötige Qualifikation zur Erteilung dieses neuen Fachs verfügen, wurde beim Volksschulamt mit einem begründeten Gesuch um Aufschub der Einführung ersucht. Dem wurde stattgegeben. Die Einführung des neuen Fachs hat bis längestens in zwei Jahren zu erfolgen. Bis dahin findet an der Sekundarschule Dielsdorf weiterhin der KOKORU statt.  

Schulbesuchstage für ElternNach oben

In der Regel finden pro Schuljahr zwei offizielle Schulbesuchstage statt.
Eltern können jedoch auch während des Schuljahres - nach vorheriger Absprache mit der Klassenlehrperson - ihr Kind während des Schulunterrichts besuchen.

SchulpflegeNach oben

Die Schulpflege leitet und beaufsichtigt die Schule in der Gemeinde. Ihre Mitglieder werden vom Volk gewählt. Die Schulpflege der Sekundarschule Dielsdorf-Regensberg-Steinmaur besteht aus fünf Mitgliedern inkl. Präsidium. Jedes Schulpflegemitglied betreut ein Ressort und besucht ein Mal jährlich eine ihm zugeteilte Anzahl Lehrkräfte/Klassen. Jedes Mitglied ist je nach Ressort noch Kommissionen zugeteilt, in welchen die vielfältigen Aufgaben erarbeitet werden. Die Kommissionen werden zudem in sachlichen und pädagogischen Fragen durch eine oder mehrere entsprechende Vertretungen aus der Lehrerschaft unterstützt.

SchulsozialarbeitNach oben

Hilfeleistung für Schülerinnen und Schüler bei Problemen in folgenden Bereichen: Schule, Freizeit, Familie, KollegenInnen, FreundInnen, Drogen, Suchtverhalten, Gewalt in allen Bereichen, Lehrstellenberatung.

Eltern können und sollen vom Angebot der Schulsozialarbeit Gebrauch machen. Der Schulsozialarbeiter kann ihnen bei Fragen zu Erziehung, Schulmüdigkeit, Verweigerung, Suchtproblematik etc. zur Seite stehen, und die Eltern bei ihrer Arbeit mit ihren Kindern unterstützen.

Lehrkräfte können den Schulsozialarbeiter zu fachspezifischem Unterricht (z.B. zum Thema Drogen und Suchtprävention) oder auch bei Vorfällen in der Klasse (z.B. Gewalt, Rassismus) beiziehen.

Der Schulsozialarbeiter hat Schweigepflicht und gibt nur in Absprache mit den Betroffenen Informationen an Dritte weiter. Ausgenommen davon sind Fälle von Fremd- und Eigengefährdung.

Stellwerktest und Neugestaltung der 3. Sek.Nach oben

  • Mitte der 2. Sek stellt der standardisierte Leistungstest "Stellwerk 8" den Lernstand der Schülerinnen und Schüler in einem Individuellen, schultypenunabhängigen Leistungsprofil verlässlich dar.
  • "Stellwerk 8" ist ein computergestütztes adaptives Testsystem, das zu einer Standortbestimmung in den Fachbereichen Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, Natur und Technik führt.
  • Stellwerk versteht sich als ein förderorientiertes Testsystem, das den Schülerinnen und Schülern in einem Leistungsprofil aufzeigt, wo Stärken und Schwäschen liegen. Das Leistungsprofil und ein Analyseraster helfen, die richtigen Massnahmen für eine Wirkungsvolle Förderung zu treffen.
  • Anlässlich eines Standortgesprächs werden gemeinsam mit den Eltern, Schülerinnen und Schülern verbindliche Ziele und Schwerpunkte vereinbart.
  • Individuelle Lernangebote unterstützen die Schülerinnen und Schüler in der 3. Sek., damit alle entsprechend ihrem Leistungspotential optimal lernen und gefördert werden - Aufarbeiten von Lücken, Ausbau der Stärken.
  • Stärkung der Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenzen mit Projektunterricht und Abschlussarbeit in der 3. Sek.  
  • Gezielt gefördert werden auch leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, die den Übertritt in das Kurzgymnasium oder die Berufsmittelschule planen.
  • Besonderen Wert wird in der 3. Sek auch darauf gelegt, dass die Schülerinnen und Schüler lernen, Eigenverantwortung für die Fortkommen im Beruf und im Leben zu übernehmen.

Dokument: Infoflyer_Das_bringt_die_neue_3Sek.pdf (1014.6 kB)

Tagesstrukturen siehe AufgabenatelierNach oben

Kontakt: Frau Gabriele Steffen

TherapienNach oben

In der Sekundarschule können Logopädietherapie und Psychotherapie in Anspruch genommen werden. Die Zuweisung zu einer Therapie erfolgt konsensorientiert im Rahmen des Schulischen Standortgesprächs und aufgrund einer Fachabklärung. Die Weiterführung einer therapeutischen Massnahme wird halbjährlich überprüft.

Kontakt: Theophil Schlapbach/Schulleiter

WahlfachunterrichtNach oben

Der Wahlfachunterricht in der dritten Sekundarschulklasse wird entsprechend den Neigungen und/oder noch aufzuarbeitenden Stofflücken aufgrund des Stellwerktests sowie in Absprache mit der Schülerin oder dem Schüler und den Eltern festgelegt.

Wechsel innerhalb der SekundarschuleNach oben

§ 40 VSV (Volksschulverordnung): Wechsel innerhalb der Sekundarstufe

Ein Wechsel kann in der 1. Klasse auf Ende November, Mitte April und Anfang Schuljahr, in den übrigen Klassen auf Ende Januar und Anfang Schuljahr erfolgen.

Für einen Wechsel gelten die Verfahren gemäss VSV § 33 Abs. 2 und 3 sowie § 34 Abs. 2 und 3 sinngemäss.
Ein Wechsel in eine andere Anforderungsstufe wird von der Lehrperson, welche die bisherige Anforderungsstufe unterrichtet, den Eltern und der Schulleitung beschlossen. Der Entscheid kann auf dem Korrespondenzweg erfolgen.

Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege.

www.kopfhoch.chNach oben

Hier finden Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien eine professionelle Online-Beratung der Organisation IOGT Schweiz

www.mamatrinkt.chNach oben

Auf der Plattform von Sucht Info Schweiz finden Kinder und Jugendliche Infos über Alkoholabhängigkeit, Adressen sowie ein Forum zum Erfahrungsaustausch. Es können auch anonym Fragen an Experten gestellt werden.

www.papatrinkt.chNach oben

Auf der Plattform von Sucht Info Schweiz finden Kinder und Jugendliche Infos über Alkoholabhängigkeit, Adressen sowie ein Forum zum Erfahrungsaustausch. Es können auch anonym Fragen an Experten gestellt werden.

Übertritt in die Sekundarschule der VolksschuleNach oben

§ 33 des VSV (Volksschulverordnung): Schullaufbahnentscheide - (§32*VSG = Volksschulgesetz):

Schullaufbahnentscheide sind Promotions- und Übertrittsentscheide.
Bei der Gesamtbeurteilung für solche Entscheide werden neben den kognitiven Fähigkeiten sowie dem Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten auch die persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.
Die Gesamtbeurteilung beruht auf Beobachtungen und Lernkontrollen. In die Beurteilungen einer Schülerin/eines Schülers werden alle involvierten Lehrpersonen einbezogen.  
*§32 VSG
Über die Promotion in die nächste Klasse, den Übertritt in die nächste Stufe und über den Wechsel innerhalb der Sekundarstufe entscheiden die betroffenen Lehrpersonen, die Schulleitung und die Eltern gemeinsam. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege, bei Übertritten in die Sekundarschule die für die Sekundarschule zuständige Schulpflege.

§ 34 VSV Zeitpunkt und Verfahren:
Schullaufbahnentscheide ergehen in der Regel mit Wirkung auf den Schuljahresanfang.
Die Entscheide werden bis Ende April getroffen. Können sich die Beteiligten nicht einigen, überweist die Schulleitung die Akten bis spätestens Ende April der Schulpflege zur Entscheidung.
Die Schulpflege hört die Beteiligten an. Sie kann Fachpersonen beiziehen und weitere Abklärungen vornehmen oder anordnen. Prüfungen sind nicht zulässig.

§ 39 des VSV Übertritt an die Sekundarstufe:
Entscheide betreffend Übertritt an die Sekundarstufe werden anlässlich eines Gesprächs vorbereitet, an dem wenigstens die Klassenlehrperson und ein Elternteil teilnehmen.
Sind sich die Klassenlehrperson und die Eltern nicht einig, findet ein weiteres Gespräch statt, an dem die Schulleitung und eine Lehrperson der Sekundarschule teilnehmen.

Zahnprophylaxe und vorbeugende MassnahmenNach oben

Um Zahnschäden frühzeitig entgegenzutreten, besucht eine Schulzahnpflegehelferin 2x jährlich die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule und leitet sie zur richtigen Zahnpflege an. Die Erziehungsberechtigten sind für die regelmässige und gründliche Reinigung der Zähne ihrer Kinder besorgt.
Die Sekundarschule Dielsdorf stellt den Erziehungsberechtigten anfangs Schuljahr einen Gutschein für den jährlichen Untersuch aus. Über die ganze Sekundarschulzeit hat jedes Kind Anrecht auf 1 x 2 Bissflügel-Röntgenbilder. Diese Kosten (Fr. 34.-) sowie den jährlichen Untersuch übernimmt die Schule. Die Gutscheinpauschale ist für das aufgedruckte Schuljahr gültig und verfällt jeweils per 15. August (Ende Schuljahr) Der Zahnarzt ist frei wählbar.

Dokument: Verordnung_Schulzahnpflege_09.pdf (93.7 kB)


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